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Datenschutz: Rechtliche Risiken bei der Nutzung von Google Analytics und GoogleAdSense?

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eRecht24 bieten kostenlosen Disclaimer für Google Analytics und GoogleAdSense.

Google steht in Deutschland mit vielen Aktivitäten in der Kritik der Datenschützer. Insbesondere der Tracking-Dienst Google Analytics und die Einbindung von Werbung über GoogleAdSense werden kritisiert, da hierbei Daten wie die IP-Adresse der Webseitenbesucher gespeichert und an Google übertragen werden.

Google Analytics

Google Analytics ist ein recht umfangreiches und vor allem kostenloses Tracking-Tool. Wenn Webseitenbetreiber dieses Tool auf ihrer Website einbinden, können Sie Nutzerzahlen erfassen, die Klickpfade der Nutzer nachzuvollziehen, Vorlieben der Nutzer für bestimmte Produkte oder Leistungen nachvollziehen, die verwendete Software der Nutzer (Browser, Betriebssystem und Plug-ins) darstellen und so Anhaltspunkte für die Programmierung, Suchmaschinenoptimierung und Gestaltung der eignen Website gewinne und auswerten.

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Eine Website ohne rechtlichen Absicherung online zu stellen, ist gefährlich. Internet-Profi und Rechtsanwalt Sören Siebert zeigt Ihnen, welche rechtlichen Fehler Webseitenbetreiber immer wieder machen und wie Sie diese Fehler vermeiden.

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Der Dienst ist den Datenschützern in Deutschland schon lange ein Dorn im Auge, insbesondere die Speicherung und Übermittlung der IP-Adressen ist dabei Dauerstreitthema. Google hat auf die Beschwerden der Datenschützer hin zwar ein Browser Plug-in zum Unterbinden der IP-Speicherung entwickelt. Das Tool ist für alle gängigen Browser erhältlich und teilt Google Analytics per JavaScript mit, dass Informationen über den Webseitenbesuch unterbunden werden sollen.

Das Browser Plug-ins ist auf den Seiten des Google Datenschutz-Centers zu finden.Da dieses Tool durch den Nutzer herunter geladen und aktiviert werden muss, genügt dies vielen Datenschützern nicht.

Mehr Informationen zu den Hintergründen finden Sie in unserem Beitrag „Tracking, Analysetools und Webcontrolling: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt?„

Google Adsense

Google AdSense ist ein Dienst von Google, über den Webseitenbetreiber und Blogger Werbeanzeigen in verschiedenen Formaten auf ihren Seiten einblenden können. Google erhält von den Werbetreibenden für die Auslieferung der Werbung an diese Webseiten. Einen teil der so erzielten Einnahmen schüttet Google dann an die Webseitenbetreiber aus. Auch hier werden aber zur Erfassung der Aktivitäten der Nutzer wie etwa Einblendung und Klickhäufigkeit zahlreiche Daten gespeichert und an Google übertragen.

Was genau kritisieren die Datenschützer?

Kritisiert wird sowohl bei Google Analytics als auch bei GoogleAdSense, dass unter anderem die IP-Adressen und Aktivitäten der Nutzer erfasst und gespeichert werden. Diese Daten werden dann an Google-Servern in die USA gesendet.

Zum einen sind die IP-Adressen der heilige Gral der Datenschützer. Diese werden stets als personenbezogene Daten angesehen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert und übertragen werden dürfen. Zum anderen wird befürchtet, dass durch eine Verbindung aller gespeicherten Daten detaillierte Aktivitätsprofile von Webseitenbesuchern erstellt werden können.

Die Rechtslage hierzu ist aber weiterhin ungeklärt. So hat beispielsweise das Landgericht Berlin (Urteil vom 06.09.2007, Az. 23 S 3/07) entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen der Nutzer ohne Einwilligung unzulässig ist. Dagegen steht die Ansicht vieler Juristen und etwa des Amtsgerichts München (Urteil vom 30.09.2008, Az. 133 C 5677/08), die der Auffassung sind, dass zumindest dynamische IP-Adresse keinen personenbezogenen Daten sind. Diese IP-Adressen, so die Befürworter, können zwar einen Internetanschlussidentifizieren, nicht aber den Nutzer,d er vor dem Rechner sitzt.

Was können Sie als Webseitenbetreiber tun?

Nach Ansicht der Datenschutzbehörden wäre die rechtlich sichere Variante, jeden Webseitenbesucher zu Beginn des Besuchs mit einer Einwilligung zu konfrontieren. Nur wer hier aktiv zustimmt, darf die Website besuchen. Lehnt der Bescher die Datenspeicherung und -übertragung ab, kann er die Website nicht nutzen. Eine solche Lösung ist unter usability-Aspekten natürlich der Supergau.

Jeder Foren- und Seitenbetreiber sollte deshalb die Nutzer zumindest darüber informieren, dass der bestimmte Google-Dienste auf der Seite eingebunden sind und dass hier Daten übertragen werden.

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